Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Erfahren Sie hier welche Reha-Maßnahmen wir anbieten, wie Sie eine Reha beantragen, wer die Kosten übernimmt und wie Ihre Aufnahme im MEDICLIN Reha-Zentrum Bad Düben abläuft.
Das MEDICLIN Reha-Zentrum Bad Düben ist gemäß § 40 Sozialgesetzbuch V von allen Kostenträgern als Rehabilitationsklinik anerkannt. Wir behandeln grundsätzlich alle gesetzlich und privat versicherten Patienten.
Zusätzlich bieten wir spezielle Versorgungsformen, wie:
Laut § 4 Sozialgesetzbuch I hat jedes Mitglied einer Sozialversicherung das Recht auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Verbesserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Seit 2007 gehört die Rehabilitation zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen.
Sie haben ein Recht auf eine Reha, wenn
Alle vier Jahre können Sie erneut einen Reha-Antrag stellen. Bei medizinischer Dringlichkeit kann Ihr Kostenträger auch vor Ablauf der vier Jahre eine erneute Reha bewilligen.
In der Regel bezahlt die gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung Ihre Reha. Je nach vereinbartem Leistungsumfang, übernehmen auch private Krankenversicherungen die Kosten. Welcher Kostenträger in Ihrem Fall für die Reha aufkommt, hängt von Ihrer Behandlungsform und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab. Bei Fragen oder Problemen bezüglich Ihrer Kostenübernahme, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Der Gesetzgeber hat für gesetzlich versicherte Patienten eine Eigenbeteiligung an den Kosten für den Aufenthalt festgelegt.
Der Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag und ist für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Bereits geleistete Zahlungen innerhalb desselben Kalenderjahres werden dabei berücksichtigt.
Die Eigenbeteiligung entfällt:
Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenträger unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall stellen wir Ihnen die entstandenen Behandlungskosten direkt in Rechnung. Nähere Informationen über die Angebote für Selbstzahler erhalten Sie bei unserer Patientenaufnahme.
Der Rentenversicherungsträger DRV Bund, DRV Land und Knappschaft Bahn See erstattet Ihnen die Kosten für die An- und Abreise bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Besteht kein öffentliches Verkehrsmittel, können auch zusätzliche Reisekosten erstattet werden. Die Genehmigung des Kostenträgers muss bereits vor Reiseantritt vorliegen.
Ist die Krankenkasse der Kostenträger Ihrer Behandlung, benötigen Sie einen Krankentransportschein. Diesen erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Bei der Abreise übernehmen wir das für Sie.
Unabhängig davon können Sie unseren hauseigenen Fahrdienst nutzen. In Kooperation mit einem Taxiunternehmen holen wir Sie direkt zu Hause (sofern Sie in der Nähe wohnen) oder vom nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsmittel ab. Den jeweiligen Abholtermin stimmen wir spätestens einen Tag vor Ihrer Anreise mit Ihnen ab. Sie können den Fahrdienst selbstverständlich auch bei Ihrer Abreise nutzen.
Bei Ihrer Aufnahme sind einige Formalitäten notwendig. Damit alles so reibungslos wie möglich abläuft, denken Sie bitte an Ihre persönlichen Unterlagen:
Vom 23.10.2024 bis voraussichtlich 4.12.2024 sanieren wir unser Schwimmbad. Leider kann es während dieser Zeit nicht für Therapien oder für das allgemeine Schwimmen genutzt werden.
Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Diese Liste soll als Anregung dienen, was Sie von zu Hause mitbringen sollten, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten:
Denken Sie ggf. auch an mögliche Hilfsmittel:
Das MEDICLIN Reha-Zentrum Bad Düben erfüllt die einheitlichen Kriterien der MEDICLIN für die Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten. So können blinde und sehbehinderte Patienten zum Beispiel eine Begleitperson mitbringen und an allen Angeboten, die für die Behandlung notwendig sind, teilnehmen. Unsere Mitarbeiter sind außerdem für den Umgang mit blinden und sehbehinderten Patienten sensibilisiert. Die Mitnahme von Blindenhunden ist in besonderer Weise geregelt.